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Start / Urkunden
Sie möchten in Deutschland heiraten? Dafür muss Ihre Ledigkeitsbescheinigung übersetzt werden?
Oder Sie benötigen einen Nachweis über Ihre im Ausland geschiedene Ehe?
Ihr Kind ist im Ausland zur Welt gekommen und soll eine deutsche Geburtsurkunde erhalten?
Eine beglaubigte oder bestätigte Übersetzung darf nur von allgemein ermächtigten Übersetzern vorgenommen werden. Ich bin durch den Präsidenten des Landgerichts Potsdam allgemein ermächtigter Übersetzer für die französische Sprache. Die Übersetzungen, die ich Ihnen beglaubige, werden deutschlandweit von Arbeitgebern, Standesämtern, Gerichten und anderen Behörden anerkannt.
Es ist einfach: Schicken Sie mir einen gut leserlichen Scan Ihrer Dokumente und Sie erhalten ein Angebot von mir.
Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.